Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen Wer Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmt ergreift damit die von den Krankenkassen angebotenen Maßnahmen um Erkrankungen vorzubeugen oder gegebenenfalls frühzeitig zu erkennen. In Deutschland werden verschiedene Vorsorgeuntersuchungen wie beispielsweise zur Früherkennung von Krankheiten, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Schwangerschafts- und Kindervorsorgeuntersuchung sowie verschiedene Vorsorgeprogramme angeboten.
Gesetzlich versicherte Patienten haben ab einem Alter von 35. Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen im Abstand von jeweils zwei Jahren. Diese Untersuchungen dienen insbesondere der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen der Nieren- und des Herz-Kreislauf-Systems sowie Diabetes. Es handelt sich um nicht belastende, einfache Untersuchungen des Allgemeinarztes, zu der eine Gesamtkörperuntersuchung, ein Beratungsgespräch und die Überprüfung der Blutzucker- und Cholesterinwerte gehören. Anhand einer Urinprobe kann der Arzt eventuelle Erkrankungen der Nieren feststellen. Außerdem kann im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung eine Hautkrebs-Untersuchung durchgeführt werden.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse haben außerdem ab einem bestimmten festgelegten Alter Anspruch auf Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
Bei weiblichen Patienten ab 20 Jahren gehören hierzu die Untersuchungen zur Früherkennung von eventuellen Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane. Den Frauen werden ein gezieltes Gespräch mit Fragen nach eventuellen Beschwerden oder Blutungsstörungen sowie eine körperliche Untersuchung des Muttermundes angeboten. Der Arzt entnimmt Untersuchungsmaterial aus dem Gebärmutterhals und vom Muttermund und führt eine zytologische Untersuchung sowie eine gynäkologische Tastuntersuchung durch. Anschließend hat die Patientin einen Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der Untersuchungen. Zusätzlich zu diesen Untersuchungen stehen Frauen ab einem Alter von 30 Jahren Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust zu. Vorsorgeuntersuchungen sind für jeden notwendig, ob man nun Rechtsanwalt oder Straßenkünstler ist. Ab 35 Jahren ist zudem die Inanspruchnahme eines Früherkennungs-Screenings von Hautkrebs möglich. Das Mammographie-Screening können weibliche Patienten ab einem Alter von 50 Jahren in einem zweijährigen Abstand in Anspruch nehmen. Ab einem Alter von 55 Jahren sind Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms möglich.
Männliche Patienten können Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut ab einem Lebensalter von 35 Jahren durchführen lassen. Ab 45 Jahren können zudem Vorsorgeuntersuchungen der Geschlechtsorgane in Anspruch genommen werden. Weitere Vorsorgeuntersuchungen für Männer stehen ab dem 50. Lebensjahr zur Verfügung. Erkrankungen des End- und Dickdarms werden durch Tests auf verborgenes Blut im Stuhl bis zum 54. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Ab dem 55. Lebensjahr haben männliche Patienten zudem einen Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen in einem Abstand von zehn Jahren sowie alle zwei Jahre auf Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut.
Diese Früherkennungsuntersuchungen sind Bestandteil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms in Deutschland. Die Zahlung der Praxisgebühr entfällt daher bei Inanspruchnahme des Vorsorgeprogramms.
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